Erinnerung-an-SandyWie alles geschah....
29.03.2009...
Von der Disko in den Tod
Sie kamen von der Disko aus Zwönitz, hatten eine lange Partynacht hinter sich. Doch bis nach Hause schafften es die drei jungen Leute am Sonntagfrüh nicht mehr: Kurz vor Affalter streifte ihr silberfarbener Citroën Xsara erst einen Baum und wurde dann mit Schwung gegen den nächsten geschleudert. Eine auf der Rückbank sitzende 19-Jährige hatte keine Chance - sie wurde eingeklemmt und starb an ihren schweren Verletzungen. Jetzt ermittelt die Polizei, welcher von zwei jungen Männern am Steuer gesessen hatte: ein 23- oder ein 25-Jähriger.
08.04.2009... Deine Beerdigung..... Wir haben gesehen,wie beliebt du warst,es waren soviele leute da,die dir die letzte Ehre erwiesen haben...du hättest gestaunt und wärst gleichzeigig stolz aber auch traurig gewesen.Wie vermissen dich alle so sehr.... In diesem moment an diesem Tag wurde uns allen klar das wir dich für immer verloren haben..Das einzigste was uns bleibt ist dein Grab und die wundervollen Erinnerungen an dich...
1 Jahr später... 10.03.2010....
Unfall vor Gericht: Sandy wurde nur 19 Jahre alt
Vor dem Amtsgericht Aue muss sich ein 26-jähriger Mann wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Nach Angaben des Gerichts soll er im März letzten Jahres alkoholisiert einen Autounfall verursacht haben. Eine 19-jährige Frau kam dabei ums Leben.
Beide Männer unter Alkoholeinfluss Der Unfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 30. März 2009. Nach dem Polizeibericht kam der Fahrer in einer Linkskurve mit seinem Citroen von der Straße ab und prallte gegen mehrere Bäume. Fahrer und Beifahrer überlebten, die junge Frau auf dem Rücksitz starb noch am Unfallort. Die Beamten führten damals nach dem Unfall eine Alkoholkontrolle bei den beiden Männern durch und stellten fest, dass beide betrunken waren. Bei dem jetzt angeklagten Fahrer soll ein Blutalkoholwert von 1,13 Promille nachgewiesen worden sein.
Anklage: Drogen-Fahrer raste Freundin Sandy tot
19.03.2010 ..Der Tag an dem er sein lachen hoffentlich verliertUnfallfahrer soll ins Gefängnis
Zwei Jahre und fünf Monate Haft: Wäre Angeklagter nüchtern gewesen, könnte seine Mitfahrerin noch am Leben sein.
Aue.
Matthias H. kann sich noch gut an den Beginn der Schicksalsfahrt erinnern: "Als wir losfuhren, war Sascha fröhlich." Das war am 29. März 2009 gegen 6 Uhr an der Diskothek "Wind" in Zwönitz. Keine vier Kilometer weiter, kurz vor Affalter, verlor Sascha U. betrunken die Kontrolle über sein Auto. Das Fahrzeug prallte gegen zwei Bäume und blieb im Straßengraben stehen. Matthias H., der Beifahrer war, kam mit leichten Verletzungen davon. Die auf der Rückbank sitzende Sandy G. jedoch hatte keine Chance. Sie wurde getötet, verblutete noch am Unfallort, und Sascha U. ist seines Lebens nicht mehr froh: Das Amtsgericht Aue verurteilte ihn am Freitag wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Strafverschärfend hatte sich ausgewirkt, dass der Angeklagte bereits zweimal zuvor Verkehrsunfälle unter Alkohol verursacht hatte. Beim ersten entstand nur Sachschaden, beim zweiten kam ein Insasse durch Glück mit dem Leben davon. Beim dritten Unfall starb Sandy G. Richter Michael Kamerling nannte diese Serie eine fatale Steigerung: "Sie hätten aus diesen Vorfällen lernen müssen. Aber das haben Sie nicht." Mit dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag von Oberstaatsanwalt Eberhard Dietrich hinaus, der Sascha U. für ein Jahr und zehn Monate in Haft schicken wollte. Als das Geschehen jenes Abends während der Plädoyers noch einmal rekapituliert wurde, verließ die Mutter der getöteten 19-Jährigen schluchzend den Saal. Nach der Urteilsverkündung war es die Freundin des Angeklagten, die es nicht mehr ertragen konnte und unter Tränen nach draußen stürzte. Karl-Heinz G., der Vater des getöteten Mädchens, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, hatte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe als zu niedrig empfunden. Als das Urteil gefallen war, zeigte er sich versöhnt: "Ich finde gut, dass es auch keine Bewährung geworden ist. Er soll merken, was er angerichtet hat." Karl-Heinz G. hatte seine Tochter, die keine Fahrerlaubnis besaß, zu jeder Tages- und Nachtzeit gefahren. Er hätte sie auch an jenem Morgen von der Disko abgeholt. Aber das Mädchen rief nicht ihren Vater an, sondern vertraute Sascha U., der sich als nicht zuverlässig erwies. Der 26-Jährige war der einzige aus dem Trio, der einen Führerschein hatte. Es war klar, dass er auch auf dem Nachhauseweg würde hinterm Steuer sitzen müssen. Trotzdem trank er und nahm eine Portion der Droge Crystal. Der Rechtsmediziner Jan Dressler von der Uni Leipzig rechnete aus, dass Sascha U. zum Zeitpunkt des Unfalls mindestens 1,35 Promille Alkohol im Blut hatte, vermutlich mehr. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Steffen Teubert, Unfallgutachter der Dekra-Niederlassung Zwickau, hatte rekonstruiert, dass der Angeklagte mit 105 bis 130 Stundenkilometern in die Kurve gegangen war. Erlaubt ist dort Tempo 100. Allerdings ist die Kurve so angelegt, dass sie von einem normalen Autofahrer mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde genommen werden kann, ohne dass das Auto ins Schleudern gerät. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Unfall allein deshalb passiert ist, weil Sascha U. unter Alkohol und Drogen gestanden hat. Dazu passt, dass der 26-Jährige, auch nachdem sein Auto ins Schleudern gekommen war, bestenfalls leicht abbremste. Für eine energische Reaktion fehlte es ihm nach Ansicht des Rechtsmediziners an Steuerungsvermögen. Eine starke Bremsung hätte den Unfall zwar nicht mehr vermieden. Aber sie hätte Sandy G. mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben gerettet.
Wer saß hinterm Steuer?
Wer hinter dem Steuer des Unfallwagens gesessen war, konnte direkt nach dem Unfall nicht ermittelt werden. Die beiden Überlebenden machten darüber offenbar unterschiedliche Aussagen. Erst nach der Befragung mehrerer Zeugen und der Untersuchung des Unfallautos, konnten die Beamten feststellen, wer sich als Fahrer vor Gericht für die Tat zu verantworten hat. Dem 26-jährigen Fahrer aus Aue droht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.
Alkohol - Ein lebensgefährlicher Beifahrer
Laut Straßenverkehrsrecht ist ein Blutalkoholwert von über 0,5 Promille der "Gefahrengrenzwert". Spätestens dann ist die Fahrtüchtigkeit stark eingeschränkt, auch wenn sich der Fahrer subjektiv noch fit und fahrtauglich fühlt. Fällt ein Fahrer durch verkehrswidriges Verhalten auf, reicht übrigens schon ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille aus, um den Führerschein zu verlieren. Ab 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkohol immer als Straftat und wird mit Führerscheinentzug bestraft. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille bekommt man die Fahrerlaubnis erst nach Bestehen einer so genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung zurück.
13.04.2010
Er hatte wirklich Glück mit der Strafe mit 2 Jahre und 5 Monate aber das interessiert ihn einen scheissdreck...er hat nicht´s draus gelernt und geht nun in Berufung..Ihm ist anscheinend nicht klar was er angerichtet hat und findet die Strafe noch zu hart...wir hoffen das er in dem nächsten Urteil mehr bekommt als es jetzt schon gewesen wäre...Mehr als Jahre lang im Knast zu verbringen hat das Schwein nicht verdient ....damit er genung zeit hat darüber nach zudenken was er uns allen angetan hat...
21.10.2010 Unfallfahrer soll für mehr als zwei Jahre ins GefängnisLandgericht Chemnitz hat die Berufung des jungen Auers verworfen - 19-jähriges Mädchen starb durch seine Schuld auf der Straße nach Affalter
Aue/Chemnitz. Am Montag, den 30. März 2009, wollte Sandy G. eine Berufsausbildung beginnen. "Sie hatte sich darauf gefreut", erinnert sich ihr Vater Karl-Heinz. Doch einen Tag vor dem freudigen Ereignis stieg Sandy auf dem Heimweg von der Disko in ein Auto, das mit ihr in den Tod fuhr. Am Steuer saß ein junger Mann aus Aue. Er stand unter Drogen und Alkohol. In einer Kurve zwischen Zwönitz und Affalter verlor er die Kontrolle über seinen Kleinwagen. Er selbst und sein Beifahrer kamen mit Blessuren davon. Die 19-jährige Sandy starb auf dem Rücksitz. Am Donnerstag hat das Landgericht Chemnitz das vom Amtsgericht Aue gegen den heute 27-Jährigen verhängte Urteil bestätigt: Der Fahrer muss wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Karl-Heinz G., der den Tod seiner Tochter nicht verwunden hat, zeigte sich befriedigt: "Sandy wäre nicht zu ihm ins Auto gestiegen, wenn sie gewusst hätte, dass er betrunken war. Sie hat ihm vertraut." An seiner Schuld hatte der 27-Jährige schon in der ersten Verhandlung keinen Zweifel gelassen. "Es tut mir einfach nur schrecklich Leid", sagte er damals. "Könnte ich es ungeschehen machen, ich würde es tun." Sätze, die er am Donnerstag fast wörtlich wiederholte. Mit einem Zusatz: "Ich weiß, dass das nicht möglich ist." Dabei standen ihm Tränen in den Augen. Doch obwohl der junge Mann zu keinem Zeitpunkt versucht hatte, seine Schuld kleinzureden - ins Gefängnis wollte er nicht. Deshalb hat er Berufung eingelegt, und sein Verteidiger, Andreas Baumann aus Aue, plädierte am Donnerstag erneut für eine mildere Strafe: Ein Jahr und zehn Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Doch das Gericht sah keinen Grund, das Strafmaß zu korrigieren. Entscheidend war dabei, dass der 27-Jährige bereits vor seiner Todesfahrt unter Alkohol Unfälle verursacht hatte. Beim ersten Mal entstand nur Sachschaden. Beim zweiten Mal kam ein Mitfahrer durch Glück mit dem Leben davon. Beim dritten Mal starb Sandy G. "Sie haben aus den ersten beiden Unfällen nicht die geringsten Konsequenzen gezogen. Es brauchte erst jemanden, der tot auf der Straße liegt, bis Sie aufwachen", urteilte der Richter. Sein Kollege am Amtsgericht hatte sich in der ersten Verhandlung ähnlich geäußert. Das Urteil sei hart, räumte der Berufungsrichter ein. "Aber jede Woche werden solche Fahrten wie die Ihre gestartet. Die Gerichte müssen hart dagegenhalten. Würden wir zu übertriebener Milde neigen, gebe es wohl mehr solcher Unfälle." Zusammen mit einem Freund und Sandy G. war der junge Auer in die Diskothek "Wind" nach Zwönitz gefahren. Von den Dreien besaß nur er einen Führerschein. Es war klar, dass er auch auf der Rückfahrt am Steuer sitzen musste. Trotzdem trank er Bier und Wodka und zog sich eine Linie Crystal in die Nase. "Ich habe Party gemacht, bis die Disko zu Ende war", gab er zu. Auf der Rückfahrt fühlte er sich gut, doch schon nach zwei Kilometern kam der Wagen ins Schleudern, prallte gegen zwei Bäume und rutschte in den Straßengraben. Sandy G. brachen die Rippen reihenweise, ihr Herz zerriss. Eine energische Bremsung hätte den Unfall zwar nicht verhindert, doch sie hätte der 19-Jährigen mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben gerettet, befand ein Gutachter. Aber zu einer solchen Reaktion war der junge Mann nicht mehr fähig gewesen.
Sascha Unger der Verursacher der ganzen Schande hat seine "Strafe" abgesessen.Er ist glücklich in seinem "neuen Leben" ,feiert Partys ohne ende hat seine Liebe gefunden ,die anderen einfach entrissen wurde!!....ich hoffe nur das er draus gelernt hat und endlich die Finger von den Drogen und Alkohol lässt bevor er noch jemanden in den Tod reisst...ich habe soviel Verachtung für diesen Mann das ich keine Worte mehr für ihn finde und die ,die ich finden würde gehören nicht hier rein!! Fortsetzung folgt......
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